- Parteiprozess
- Parteiprozess,Zivilprozess, den die Parteien selbst oder durch jede prozessfähige Person als Bevollmächtigten führen können (§ 79 ZPO); Gegensatz: Prozess mit Anwaltszwang (Anwaltsprozess).
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Parteiprozess — ist nach deutschem Zivilprozessrecht ein Prozess (bürgerlicher Rechtsstreit), in dem eine Vertretung durch Anwälte nicht geboten ist. Parteiprozess ist das Verfahren vor dem Amtsgericht mit Ausnahme des Familiengerichts. Den Parteiprozess können… … Deutsch Wikipedia
Amtsermittlung — Im politischen und juristischen Sprachgebrauch bedeutet der Ausdruck von Amts wegen (oder lat. ex officio), dass jemand kraft eines ihm übertragenen Amtes bestimmte Funktionen, Befugnisse oder Vollmachten innehat oder wahrnehmen muss bzw. dass… … Deutsch Wikipedia
Amtsermittlungsprinzip — Im politischen und juristischen Sprachgebrauch bedeutet der Ausdruck von Amts wegen (oder lat. ex officio), dass jemand kraft eines ihm übertragenen Amtes bestimmte Funktionen, Befugnisse oder Vollmachten innehat oder wahrnehmen muss bzw. dass… … Deutsch Wikipedia
Anwaltszwang — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Unter Anwaltsprozess versteht man ein zivilgerichtliches Verfahren, bei dem sich die Parteien durch einen bei dem… … Deutsch Wikipedia
Clean path — Nardone gegen USA Entschieden 11. Dezember 1939 Rubrum: Frank C. Nardone et al … Deutsch Wikipedia
Clean path doctrine — Nardone gegen USA Entschieden 11. Dezember 1939 Rubrum: Frank C. Nardone et al … Deutsch Wikipedia
Clean path rule — Nardone gegen USA Entschieden 11. Dezember 1939 Rubrum: Frank C. Nardone et al … Deutsch Wikipedia
Erweitertes Beweisverwertungsverbot — Nardone gegen USA Entschieden 11. Dezember 1939 Rubrum: Frank C. Nardone et al … Deutsch Wikipedia
Erweitertes Verwertungsverbot — Nardone gegen USA Entschieden 11. Dezember 1939 Rubrum: Frank C. Nardone et al … Deutsch Wikipedia
Ex officio — Im politischen und juristischen Sprachgebrauch bedeutet der Ausdruck von Amts wegen (oder lat. ex officio), dass jemand kraft eines ihm übertragenen Amtes bestimmte Funktionen, Befugnisse oder Vollmachten innehat oder wahrnehmen muss bzw. dass… … Deutsch Wikipedia